Erfassung Personal-Daten

Damit Ihre Mitarbeiter die Zeit-Erfassung nutzen können, ist es notwendig jeden Mitarbeiter im System anzulegen. Bitte tragen Sie in den nachfolgenden Feldern die Personaldaten ein und  klicken dann aus senden. Wiederholen Sie das bis alle Mitarbeiter erfasst sind.

Was steht derzeit im Arbeitszeitgesetz zur Arbeitszeiterfassung? § 16 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber zur Aufzeichnung der werktäglichen Arbeitszeit sowie der gesamten Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen.

Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie eine E-Mail an info@pfeiffer-it.com senden.
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